Vortrag der Arbeitsgemeinschaft Energie des
Bertha-von-Suttner-Gymnasiums im Landtag am 27.06.2000
Inhalt
Einleitung
Sehr geehrte Mitglieder des Landtages,
wir bedanken uns ganz herzlich dafür, dass wir unsere
Arbeitsergebnisse vor Ihnen als dem Personenkreis vortragen
dürfen, der politisch für die diesbezüglichen
Weichenstellungen in
finanzieller und organisatorischer Hinsicht zuständig ist.
Mein Dank gilt dabei in besonderer Weise Ihnen, Herr Strasser
dafür, dass Sie dies für uns möglich
gemacht haben. Ich habe Herrn
Strasser beim diesjährigen Dillinger Umwelttag von unserem
Energiesparprojekt erzählt, insbesondere auch davon, dass das, was
wir herausgefunden haben, nicht nur von lokaler Bedeutung, sondern
vor allem von allgemeinem Interesse ist Er hat mir daraufhin
spontan gesagt: Dann kommen Sie doch zu uns in den Landtag und
tragen uns das vor.
Ich freue mich, dass es ihm gelungen ist, Sie von der Bedeutung
unserer Ergebnisse für Ihre
Arbeit zu überzeugen, und dass Sie die
Zeit gefunden haben, nicht nur unsere Berichte zu lesen, sondern
uns auch persönlich anzuhören.
Das gibt uns die Gelegenheit, im
Anschluss an unseren Vortrag noch Fragen zu beantworten, sofern
dies gewünscht wird.
Wir haben bei unserer Arbeit zwei Dinge gefunden, die über unsere
Schule hinaus von großer
wirtschaftlicher Bedeutung sind. Über
diese werden wir nun im folgenden vortragen. In kurzer
Zusammenfassung vorab sind dies:
- Im Heizungsbereich:
Wir haben an unserer Schule einen energiefressenden Mangel an
der Heizungsanlage entdeckt, der nach Aussagen aller von uns
befragten Fachleute bei fast allen öffentlichen Gebäuden
anzutreffen ist: Das Fehlen des hydraulischen Abgleichs. Worum
es sich dabei handelt, wird Ihnen hernach Stefan Dobler
genauer erläutern. Die wirtschaftliche Bedeutung des
hydraulischen Abgleichs liegt darin, dass er nicht eine
Energiesparmaßnahme neben vielen anderen darstellt, sondern
dass er die Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren
der Heizung bildet, bzw. dafür, dass Sanierungsmaßnahmen auch
tatsächlich die erwarteten Einsparungen liefern. Ohne
hydraulischen Abgleich geht gar nichts, deshalb wird er auch
in der VOB gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund dafür, dass er
trotzdem bei 90% aller Neuanlagen und bei nahezu allen
Sanierungsfällen nicht ausgeführt wird, ist nach unserer
Analyse, die ich später vortragen werde, in den
Ausschreibungsbedingungen bzw. in der vorherrschenden
Sanierungspraxis zu suchen. Was da bei einer ansonsten voll
sanierten Anlage alles nicht funktioniert, wenn der
hydraulische Abgleich fehlt, werden Ihnen dann Stefan Dobler
und Sabine Sorger an Hand unserer eindrucksvollen Messkurven
darlegen.
- Im Pädagogischen Bereich:
Energiesparen an Schulen wird immer beliebter: Viele
Landkreise schreiben Energiesparwettbewerbe aus, weil sie
damit nachgewiesenermaßen auf einfache Weise Kosten senken
können, ohne selbst viel investieren zu müssen. Auch die
Pädagogik hat dieses Thema für sich entdeckt: Energiesparendes
Verhalten soll dadurch gefördert werden, dass man die Schüler
durch Beteiligung an den eingesparten Kosten belohnt. Die
Entwicklung einer Schule in Richtung Energiesparschule ist ein
Langzeitprojekt, für das das KM in seinem Bericht Umweltaudit
an Schulen" pro Schule ein bis zwei Entlastungsstunden
jährlich als nötig erachtet. Wenn ich richtig informiert bin,
ist der Landtag bereit, sehr viel Geld für die dazu benötigten
Lehrerstellen zu bewilligen.
Wir haben bei unseren Untersuchungen allerdings keinerlei
Anhaltspunkte dafür gefunden, wie ein Schüler an unserer
Schule allein durch verbessertes Verhalten einen deutlich
messbaren Beitrag zur Energieeinsparung leisten könnte. Wir
haben den begründeten Verdacht, dass auch an den meisten
anderen Schulen, die solche Projekte durchgeführt haben, die
berichteten Einsparungen von 10-20% nicht durch verbessertes
Nutzerverhalten der Schüler, sondern lediglich im
Anlagenbereich (Wettbewerbe werden im Keller gewonnen),
bzw. als Einsparungen durch organisatorische Maßnahmen der
Schulverwaltung oder des Hausmeisters erzielt wurden.
Wenn man zu einem Ergebnis kommt, das so sehr im Widerspruch
zur vorherrschenden Philosophie steht, wie dieses, muss man
sich damit der öffentlichen Kritik stellen, um herauszufinden,
ob man recht hat. Wir werden unser Ergebnis deshalb ins
Internet zur Diskussion stellen. Stefan Matheis wird Ihnen
darüber näheres berichten.
Zu 1: Untersuchungsergebnisse im Heizungsbereich
Zur besseren Einordnung zuerst ein paar Daten zu unserer
Schule:
Alter der Schule: 25 Jahre, Schülerzahl ca. 800
beheizte Fläche: ca. 7000m2 (Sporthallen energiemäßig getrennt
vom Gymnasium)
Energiekosten im mittleren Bereich (Heizung: 45000 DM, Strom:
23000 DM, Energiekennzahl: 157kWh/m2),
Vor fünf Jahren zur Optimierung anstehender
Sanierungsmaßnahmen einausführliches Gutachten der
Ebertingenieure München, gefördert mit Mitteln des
Wirtschaftsministeriums.
Danach planmäßige Durchführung der
vorgeschlagenen Sanierungsschritte (neue Pumpen, neue
Regelung), dazu noch Austausch der alten verstellbaren
Thermostatventile durch neue, für Schüler unverstellbare
Behördenmodelle.
Bis auf den Kessel, der im Herbst
ausgetauscht wird, ist an der Heizungsanlage mittlerweile
alles voll saniert. Also nirgendwo ein Grund zur
Beunruhigung.
Die Wirklichkeit zeigte sich uns allerdings ganz anders:
Trotz planmäßiger Sanierung werden kaum Einsparungen
realisiert!
1. Ursache für den Missstand: Der fehlende hydraulische
Abgleich:
Der hydraulische Abgleich hat nichts mit der Heizungsanlage
selbst und deren Regelungstechnik, wie den Thermostatventilen
und der Elektronik, zu tun. Vielmehr hängt er mit der
mechanischen Wasserverteilung auf die einzelnen Heizkörper
zusammen. Diese sollten alle gleichmäßig mit Wasser versorgt
werden. In Bild 1 ist dies nicht der Fall, wohl aber in Bild
2.
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Bild 1:
Das fehlende hydraulische Gleichgewicht in der
Heizungsanlage bewirkt einen falschen Wärmetransport zu
den Heizkörpern.
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Bild 2:
Korrekter Wärmetransport zu den Heizkörpern aufgrund einer
funktionierenden Anlagenhydraulik gewärleistet den
störungsfreien Betrieb der Anlage.
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Das mechanische Einregulieren der Wasserströme nennt man
hydraulischen Abgleich. Ohne diesen Abgleich hat man an einem
Heizstrang immer wärmere und kältere Räume, wie im Bild 1 zu
erkennen ist. Das gleich zeigt sich bei uns und mit Sicherheit
auch bei den meisten anderen Schulen.
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Bild 3: Temperaturkurve Sekreteriat im März
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Bild 4: Temperaturkurve Physikübung
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Man kann natürlich die Pumpleistung erhöhen. Somit wird dann auch
der letzte Raum warm. Dabei muss man aber auf die Regelfähigkeit
der Ventile in den ersten Räumen des Heizstranges
vertrauen. Ansonsten würden die vorderen Zimmer eines Heizstranges
überhitzen.
Dies funktioniert aber nur bedingt, wie unsere Messungen
eindrucksvoll belegen: Die Ventile verlieren ohne den vorherigen
hydraulischen Abgleich teilweise ihre Regelfähigkeit, wie die
Kurve auf Bild 3 deutlich zeigt: Die dortigen Ventile sind, wie
alle Ventile im Schulhaus, auf 20 Grad eingestellt. Sie müssten
daher bei 20 Grad zu schließen beginnen und bei 22 Grad
vollständig geschlossen sein. Tatsächlich beginnt der
Schließvorgang z.T. erst bei 25 Grad!
Der hydraulische Abgleich ist somit nicht eine eigenständige
Energiesparmaßnahme, zusätzlich zum Einbau neuer
Thermostatventile, sondern die Voraussetzung für deren
Funktionieren.
Auf Grund des fehlenden hydraulischen Abgleichs können die ca. 400
neu installierten Thermostatventile ihre Aufgabe nicht erfüllen,
obwohl sie ja auf 20 Grad eingeregelt sind. Somit stehen wir dem
Problem von zum Teil überhitzten Klassenräumen gegenüber, dem die
Schüler nur mit unkontrolliertem Lüften entgegenwirken können, was
zu einer unnötigen Energieverschwendung führt. Neben der
völlig
ungenügenden Regelfähigkeit der 400 neuen Thermostatventile zeigt
unsere Heizungsanlage noch einen weiteren energiefressenden
Mangel: Die fehlende Nachtabsenkung.
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Bild 5: Temperaturkurve Chemie
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Bild 6: Temperaturkurve Sekreteriat
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Bild 7: Temperaturgrafik März 2000
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Bild 8: Temperaturgraphik April 2000
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Konnte man das Fehlen der Nachtabsenkung früher noch mit falscher
Einstellung bzw. mit sanierungsbedürftiger Regelungstechnik
erklären, geht das mittlerweile nicht mehr, weil seit letztem
Sommer auch die Sanierung unserer Regelungstechnik abgeschlossen
ist. Seit wir vor einem Jahr das Fehlen der Nachtabsenkung
entdeckt haben, hat man alles mögliche versucht, um diesen Mangel
zu beheben, völlig vergeblich, wie unsere Messkurven zeigen. Der
Grund liegt auch hier im Fehlen des hydraulischen Abgleichs. Bei
unserer Schule bedeutet dieser Mangel eine jährliche
Energieverschwendung im Gegenwert von 7000 DM.
Wenn im Herbst bei uns ein neuer Heizkessel mit moderner
Brennwerttechnik (mit 10% höherem Wirkungsgrad) eingebaut wird,
sollte dieser bei uns eigentlich eine Energieeinsparung im
Gegenwert von mindestens 4000 DM bringen. Das kann er allerdings
nur, wenn die Rücklauftemperatur des Heizwassers so niedrig ist,
dass der Heizkessel alle Kondensationswärme ausnützen kann. Wie
wir durch unsere Messungen festgestellt haben, liegt die
Rücklauftemperatur oft nur 5 Grad unter der Vorlauftemperatur und
damit viel zu hoch (richtig wäre ein Temperaturunterschied
zwischen Vor- und Rücklauftemperatur von 20 Grad). Der Grund dafür
ist auch hier wieder der fehlende hydraulische Abgleich. Somit
auch hier: Keine Energieeinsparung durch einen neuen
Heizkessel.
Zusammenfassend kann man feststellen:
Der hydraulische Abgleich spart für sich alleine genommen ohne
sonstige Sanierungsmaßnahmen schon einiges an Energie beim Gas und
vor allem auch beim Pumpenstrom, weil nicht soviel unkontrollierte
Wassermengen durch die Anlage befördert werden müssen.
Der hydraulische Abgleich ist allerdings nicht nur eine
Energiesparmaßnahme neben anderen Energiesparmaßnahmen, sondern
absolut notwendige Voraussetzung dafür, dass die Heizung
energiesparend arbeitet. Ohne hydraulischen Abgleich gibt es, wie
unsere Messungen belegen,
- keine funktionierende Regelung durch die Thermostatventile,
sondern neben richtig temperierten Räumen auch immer zu heiße
und zu kalte Zimmer.
- keine funktionierende Nachtabsenkung
- keine Einsparung bei einem neuen Brennwertkessel.
Da kommt einiges zusammen an unnötig verheizter Energie. Zur
Veranschaulichung ein paar Zahlen aus unserer Schule:
Mit hydraulischem Abgleich hat unsere Schule ein
Einsparpotential von 35%.
Ohne Abgleich hat sie trotz vollständiger Sanierung keines, wie
unsere Messkurven beweisen. Das Einsparpotential hat bei uns einen
Geldwert von 15000 DM jährlich.
Den im Folgenden skizzierten Versuch einer Erklärung für diesen
Missstand sowie unsere Analyse der vorherrschenden
Sanierungspraxis und die daraus folgende Empfehlung für eine neue
Art der Sanierung durch Einsparcontracting ist das für uns
mittlerweile wesentlichste Ergebnis unserer Arbeit.
2. Warum fehlt der hydraulische Abgleich in öffentlichen
Gebäuden?
Wie lässt sich verstehen, dass der hydraulische Abgleich in fast
keinem öffentlichen Gebäude anzutreffen ist, obwohl er so wichtig
und deshalb vom Gesetzgeber auch bindend vorgeschrieben wird?
Da man davon ausgehen kann, dass nicht alle Heizungsbauer und
Heizungsingenieure unfähig und kriminell sind, muss der Fehler im
System liegen.
Der hydraulische Abgleich ist eine arbeitsintensive und damit
teure Angelegenheit. Da bei öffentlichen Ausschreibungen in der
Regel das billigste Angebot genommen werden muss, wird der
hydraulische Abgleich nur dann zu einem realistischen Preis
angeboten und damit auch ausgeführt, wenn alle Anbieter wissen,
dass diese Leistung durch eine Messung überprüft wird. Eine solche
sog. Funktionsmessung, die für jedes einzelne Ventil durchgeführt
und in einem Messprotokoll festgehalten werden muss, stellt aber
eine Sonderleistung im Sinne der VOB dar, die eigens vereinbart
und vergütet werden muss. Das gilt nicht nur für die Leistung des
Handwerkers, sondern auch für die zugehörige Planungsleistung des
Ingenieurs.
Das muss eine Verwaltung nicht unbedingt wissen, wohl aber der mit
der Planung beauftragte Ingenieur. Er sollte den Zusammenhang
zwischen nicht vereinbarter Funktionsmessung und Unterlassen des
hydraulischen Abgleichs kennen. Wenn man sich nun in die Rolle des
Ingenieurs versetzt, und berücksichtigt, dass auch für ihn die
Planung und vor allem die Überwachung des hydraulischen Abgleichs
zeitintensiv und mit finanziellen Risiken verbunden ist (wenn der
Handwerker nicht genau nach Plan installiert, wird der vom
Ingenieur berechnete Abgleich nicht mehr funktionieren), kann man
verstehen, dass der Ingenieur kein Interesse daran haben kann, der
Verwaltung die Vereinbarung einer Funktionsmessung
nahezulegen.
Der hydraulische Abgleich ist nicht nur bei neuen Heizungsanlagen
vorgeschrieben, sondern auch bei der Sanierung von Altanlagen bei
jeder Maßnahme am Verteilersystem (Rohrleitungen, Heizkörper,
Ventile): Wegen der Veränderung der Strömungswiderstände muss
erneut hydraulisch abgeglichen werden.
Bei der Sanierung von Altanlagen ist das Unterlassen des
hydraulischen Abgleichs zwar ein wesentlicher, aber nicht der
einzige Grund dafür, dass sich die erhofften Einsparungen oft
nicht einstellen wollen.
Der tiefere Grund liegt in der vorherrschenden Sanierungspraxis,
nach der immer nur successive fällig werdende Einzelmaßnahmen
ausgeschrieben werden, ohne deren Zusammenhang mit dem bestehenden
Gesamtsystem zu untersuchen.
Im Wahrheit ist es doch so: Wenn eine Energiesparmaßnahme
ausgeschrieben wird, interessiert den Auftraggeber eigentlich
weniger die ausgeschriebene Maßnahme selbst, als vielmehr der
Einspareffekt, den er sich davon erhofft. Den Handwerker dagegen
interessiert nur die technische Einzelmaßnahme.
Wenn z.B. ein Heizkessel mit moderner Brennwerttechnik gefordert
wird, wird der Handwerker diesen liefern. Wenn der Kessel dann
nicht die erhofften 15% Energieeinsparung erbringt, weil er das
z.B. bei fehlendem hydraulischen Abgleich der Anlage garnicht
kann, ist das nicht vom Handwerker zu verantworten.
Wenn eine Nachtabsenkung gefordert wird, wird die beauftragte
Firma eine nächtliche Absenkung der Heizwassertemperaturen
einprogrammieren. Wie hoch der dadurch erzielte Einspareffekt
ausfällt, muss die Firma nicht bekümmern. Die übliche
Vertragsgestaltung sieht ja gar keine Garantieerklärung für einen
bestimmten prozentualen Einsparerfolg vor. Das kann sie auch gar
nicht, weil der Erfolg dieser Einzelmaßnahme, wie wir gesehen
haben, in hohem Maße vom vorgefundenen Zustand der Anlage abhängt,
der wohl kaum Bestandteil eines normalen Werkvertrages sein
kann.
3. Unser Lösungsvorschlag: Das Einsparcontracting
Dies ist eine vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit hohen
Zuschüssen geförderte neuartige Sanierungspraxis:
Es werden nicht technische Maßnahmen ausgeschrieben, von denen man
sich eine bestimmte Energieeinsparung erhofft, sondern das
gewünschte Sparziel selbst.
Statt z.B. neue Thermostatventile und eine Nachtabsenkung
auszuschreiben in der Hoffnung, damit 20% Energie einzusparen,
wird das Sparziel 20%" ausgeschrieben. Wie die einzelnen Firmen
das bewerkstelligen wollen, ist dann deren Sache. Den Zuschlag
erhält dann diejenige Firma, die das Ziel am preisgünstigsten
verwirklichen kann. Aus naheliegenden Gründen wird eine solche
Variante des sog. Einsparcontractings üblichererweise als
Energiedienstleistungsvertag abgeschlossen, womit dann
gleichzeitig das leidige, kostenmäßig schwer kalkulierbare
Wartungsproblem gelöst wird. Die Firma garantiert über die gesamte
Laufzeit für die zugesagte Energieeinsparung. Alles, was sie
darüberhinaus (z.B. durch perfekte Wartung) an Einsparung erzielt,
maximiert ihren Gewinn. Damit hat sie, anders als bei einem
normalen Werksvertrag, ein natürliches Interesse an möglichst
hohen Einsparungen.
Die vom Ministerium gewährten Zuschüsse werden meines Wissens für
die juristische Beratung bei den Vertragsverhandlungen sowie für
die nötigen umfangreichen Voruntersuchungen vor dem endgültigen
Vertragsabschluss gewährt.
Zu 2. Pädagogische Überlegungen:
Das Ziel von Energiesparwettbewerben oder anderen
Energiesparprojekten ist, wenn ich es richtig verstehe, die
Schüler zu energiesparendem Verhalten
zu motivieren, indem man sie
am Erfolg ihrer Bemühungen teilhaben lässt. Das kann eine
Beteiligung an den eingesparten Kosten sein, muss aber nicht
unbedigt. Wesentlich ist nur, dass der Erfolg der
Sparanstrengungen deutlich erfahrbar wird. Das bedeutet
insbesondere, dass er sich in einer deutlich messbaren Weise in
der Energiekostenabrechnung niederschlagen muss.
Der Kreis der Nutzer von Energieverbrauchern besteht an der Schule
aus drei Gruppen: Dem Hausmeister, der Schulverwaltung und den
Schülern samt Lehrern.
Der Hausmeister ist die kleinste "Nutzergruppe", hat dafür aber
die größte Einwirkungsmöglichkeit, wie wir erleben mussten.
Die Schulverwaltung hat ebenfalls Möglichkeiten, wenn auch
begrenztere (geeignete organisatorische Maßnahmen, wie
z.B. Abhalten von Klassenelternabenden in nur einem einzigen
Bauteil, Stundenplangestaltung, Raumbelegungen ect.)
Die Schüler-Lehrergruppe ist die größte Nutzergruppe mit der
gleichzeitig kleinsten Eingriffsmöglichkeit.
Ihr Einfluss wird von
Heizungsfachleuten mit ein bis zwei Prozent angegeben, eine
Einschätzung, die auch von der Fachhochschule Ulm geteilt wird,
mit der ich darüber ausführlich diskutiert habe. Ein solch kleiner
Einfluss ist, wie in unserem Schlussbericht ausgeführt, im Rahmen
der Messgenauigkeit nur dann nachweisbar, wenn die Heizungsanlage
voll funktionsfähig ist, wofür sowohl der hydraulische Abgleich
als auch eine Einzelraumregelung eine wesentliche Voraussetzung
sind. An unserer Schule sind diese Voraussetzungen nicht gegeben,
weswegen unsere Schüler keine Chance haben, das Ergebnis ihrer
Anstrengungen in der Heizkostenabrechnung wiederzufinden.
Diese Feststellungen scheinen den Erfahrungen der vielen anderen
Energiesparschulen zu widersprechen, die sämtlich von Einsparungen
im Bereich von 10-20% berichten. Wir vermuten nach dem Gesagten
allerdings, dass diese Einsparungen nicht durch verbessertes
Verhalten erzielt wurden, sondern im Anlagenbereich oder durch
organisatorische Maßnahmen der Schulverwaltung bzw. des
Hausmeisters.
Wenn man ein Ergebnis findet, das so sehr im Widerspruch zur
vorherrschenden Meinung steht, wie dieses, muss man sich damit der
öffentlichen Kritik stellen. Wir werden deshalb unsere Ergebnisse
zur Diskussion ins Internet stellen. Stefan Matheis wird Ihnen
näheres dazu berichten.